__ auf 100 % festgelegt und der Straf- und Zivilkläger F.________ für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen wird; 7.3. für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden werden. 8. Weiter verfügt wurde, dass: 8.1. die beschlagnahmte Waffe, 1 Messer in Hülle, schwarz (Ass. 016), zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB); 8.2. folgende Gegenstände A.________ nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben werden: - 1 Rucksack, Manchester United, schwarz - 1 Jacke, The North Face, schwarz (Ass. 017)