46 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. März 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ schuldig erklärt wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 21. März 2021 in E.________(Ortschaft) z.N. von F.________. 2. A.________ in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 StPO zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 44'634.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Rechtsvertretung) verurteilt wurde.