Der Beschuldigte wird zudem mit vorliegendem Urteil für 7.5 Jahre des Landes verwiesen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht. Zu prüfen bleibt, ob vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich der versuchten vorsätzlichen Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen, und er wird gestützt darauf vor oberer Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren verurteilt.