Personen, die weder Bürger der EU noch Drittstaatenangehörige sind, die sich auf ein Freizügigkeitsrecht berufen können (Art. 3 Ziff. 4 SIS- Verordnung-Grenze). Voraussetzung der Ausschreibung im SIS ist sodann eine nationale Ausschreibung, die auf einer Entscheidung der zuständigen nationalen Instanz (Verwaltungsbehörde oder Gericht) beruht (Art. 24 Ziff. 1 Bst. a SIS- Verordnung-Grenze). 26.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger von J.________(Land) und verfügt über keine Aufenthaltsbewilligung eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA. Er ist damit ein Drittstaatsangehöriger i.S.v.