mit Position «BBr Stawa, BBr RA G.________» vom 8. März 2023 ausgewiesene Aufwand von 0.33 Stunden, der am Tag der Berufungsanmeldung angefallen sein soll und dessen Gebotenheit sich der Kammer nicht erschliesst. Ansonsten gibt die Kostennote vom 14. Juni 2024 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. Nach dem Gesagten beträgt der zu entschädigende Aufwand 5.74 Stunden und die Auslagen CHF 153.30. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 1'724.60 (inkl. Auslagen und MWST). Für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen.