Das Honorar wurde unter Berücksichtigung eines Vorschusses im Umfang von CHF 22'246.95 ausgerichtet (pag. 1779). 25.2.2 In oberer Instanz Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 14. Juni 2024 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 7.41 Stunden, 1.5 Reisetage und CHF 213.30 an Auslagen geltend (pag. 2094 f.).