In Bezug auf das Strafmass unterliegen sowohl der Beschuldigte (vollumfänglich) als auch die Generalstaatsanwaltschaft (teilweise). Bei diesem Ausgang des Verfahrens erscheint es gerechtfertigt, dem Kanton Bern CHF 700.00, ausmachend rund ein Fünftel der Gebühr, sowie die gesamten Auslagen für die Ergänzung des Gutachtens von CHF 1'100.00 aufzuerlegen, ausmachend insgesamt CHF 1'800.00. Dem Beschuldigten werden zufolge seines weitgehenden Unterliegens vor oberer Instanz seinerseits oberinstanzliche Verfahrenskosten im Umfang von CHF 3'000.00 zur Bezahlung auferlegt.