je mit Hinweisen). Vorliegend wurde der Beschuldigte wegen versuchter vorsätzlicher Tötung rechtskräftig schuldig erklärt und wird er vor oberer Instanz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren verurteilt. Vor dem Hintergrund der Schwere der Tat erscheint die Mindestdauer von 5 Jahren als zu kurz.