55 Z. 36 f.; pag. 2139 Z. 34 f.), und er kenne kein anderes Leben, als jenes in der Schweiz (pag. 2149). Es wäre für ihn der Tod, wenn er nach J.________(Land) gehen müsste, es wäre aussichtslos (pag. 2139 Z. 29 f.; pag. 2140 Z. 2 f.). Er könnte nichts mehr machen und es würde ihm nicht viel nützen, auch wenn er die Sprache könnte, weil er dort nichts habe (pag. 2140 Z. 21 f.). Gegenüber dem Gutachter führte der Beschuldigte aus, seine Mutter sei in J.________(Land) geboren und als 11-jährige gemeinsam mit ihren Eltern in die Schweiz eingereist (pag. 1183). Der Beschuldigte beherrscht AG.________(Sprache) (pag. 532 Z. 63;