Angesichts seines noch jungen Alters ist diese Delinquenz eindrücklich und in ihrer Gesamtheit als erheblich zu bezeichnen. Der Beschuldigte hat sich bisher um die Schweizerische Rechtsordnung foutiert und nahm die wiederholten Verurteilungen und Sanktionierungen nicht zum Anlass, sein Verhalten zu ändern. Nur fünf Monate, nachdem er mit Strafbefehl wegen Tragens einer mit Feuerwaffen verwechselbaren Soft-Air Pistole verurteilt worden war, trug der Beschuldigte ein Messer auf sich und beging die versuchte vorsätzliche Tötung.