tätern zu einer persönlichen Leistung von fünf Tagen in Form von Arbeit, mit Strafbefehl vom 7. August 2020 wegen Missachtens des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mit einer Busse von CHF 100.00 und mit Strafbefehl vom 9. Oktober 2020 wegen Tragens einer Waffe ohne Berechtigung sowie wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs mit einem Mittäter zu einer Busse von CHF 350.00 verurteilt (pag. 1076 ff.). Angesichts seines noch jungen Alters ist diese Delinquenz eindrücklich und in ihrer Gesamtheit als erheblich zu bezeichnen.