Als Jugendlicher trat der Beschuldigte jedoch wiederholt strafrechtlich in Erscheinung. So wurde er mit Strafbefehl der Regionalen Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 6. September 2019 wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis mit einer Busse von CHF 60.00, mit Strafbefehl vom 22. November 2019 wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis mit einer Busse von CHF 120.00, mit Strafbefehl vom 17. Februar 2020 wegen Landfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung zu einer persönlichen Leistung von sechs Tagen in Form von Arbeit, mit Strafbefehl vom 19. Juni 2020 wegen Raufhandels mit mehreren Mit-