Diese hätten ihn dazu verleitet, bei «Aktionen» mitzulaufen, die er eigentlich nicht habe befürworten können (pag. 1188). Der Beschuldigte gab oberinstanzlich auf Frage nach dem aktuellen Kollegen- und Freundeskreis an, es sei eigentlich nur eine kleine Gruppe, mit denen er den Kontakt gehalten habe, es seien vielleicht drei Kollegen. Es sei nicht der gleiche Kollegenkreis, den er vor seiner Verhaftung gehabt habe. Bevor er in Haft gewesen sei, hätten sie keinen guten Kontakt mehr gehabt, aber während der Haft seien sie ihn besuchen gekommen und der Kontakt sei wieder besser geworden (pag. 2135 Z. 6 f. und Z. 11 und Z. 13 ff.).