Eine Anlehre in einem handwerklichen Bereich sei – trotz festgestellter Störungen – möglich (pag. 2025). Gleichzeitig lässt sich den aktenkundigen Berichten entnehmen, dass die bisherigen Abbrüche nicht (nur) wegen mangelnder Motivation des Beschuldigten erfolgten, sondern (darüber hinaus) mit Desinteresse und zwischenmenschlichen Konflikten begründet werden. Die zuletzt begonnene Lehre wurde zwar aufgrund der Verhaftung des Beschuldigten abgebrochen, jedoch war die Weiterführung der Lehre aufgrund der vielen krankheitsbedingten Absenzen bereits damals fraglich.