32 rasche Verlust der Motivation bzw. das begrenzte Durchhaltevermögen (v.a., wenn er auf Schwierigkeiten bzw. auf Widerstände stösst) als unreife Persönlichkeitszüge einzuordnen (pag. 1194 f.). Das Verhalten des Beschuldigten in Bezug auf seinen bisherigen Ausbildungsweg und Arbeitsbemühungen können nach Überzeugung der Kammer jedoch nicht ausschliesslich auf diese Diagnose zurückgeführt werden.