2136 Z. 5]). Entsprechend dem Vollzugsbericht bestehe – da der Beschuldigte mitgeteilt habe, dass er eine Ausbildung in AD.________(Abteilung) absolvieren wolle – bezüglich der Zuverlässigkeit, Motivation und Eigenverantwortung noch Steigerungspotential. Die Ausgangsenergie sowie die Eigeninitiative für eine Absolvierung einer Ausbildung seien als mässig wahrgenommen worden. Das Interesse an der Arbeitstätigkeit sei vorhanden, jedoch sei wünschenswert, dass das Arbeitstempo, der innere Antrieb sowie der Einsatz am Arbeitsplatz gesteigert würden. Im Übrigen wurde die Arbeitstätigkeit des Beschuldigten als positiv eingeschätzt (pag.