Weiter ist zu lesen, dass von Seiten des Beschuldigten mehr Einsatz und Motivation erwartet werde. Ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) werde als machbar eingeschätzt, sofern sich der Beschuldigte dafür motivieren könne. Zentral dafür seien Ausgangsenergie und Eigeninitiative. Aufgrund der Landesverweisung sei nur eine interne Lehre möglich und wegen der zeitlichen Knappheit müsse allenfalls auf die bedingte Entlassung verzichtet werden, um die Lehre abzuschliessen (pag. 1907). Im Rahmen dieser Standortsitzung tat der Beschuldigte erneut sein Interesse an einer Ausbildung in AD.________(Abteilung) kund.