Der Abbruch dieser Massnahme erfolgte schliesslich aufgrund der Verhaftung des Beschuldigten (vgl. pag. 732 ff.; bestätigt anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung [pag. 2137 Z. 2]). Trotz der Unterstützung durch die IV gelang es dem Beschuldigten somit nicht, eine berufliche Ausbildung zu erlangen bzw. eine solche längerfristig anzugehen. Obwohl sich der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung vom 27. Februar 2023 offen für eine Lehre im Rahmen des vorzeitigen Strafvollzugs zeigte und angab, dass die Verantwortlichen gesagt hätten, dass es viele Lehren gebe, die man in H.________ machen könne (pag.