30 22.2.3 Ausbildungs- und Arbeitssituation, finanzielle Verhältnisse und gesundheitliche Situation Der Beschuldigte besuchte den regulären Kindergarten und absolvierte die 1. bis 4. Klasse in einer Sonderschule. Ab der 5. Klasse kam der Beschuldigte in die Realschule, wo er Lernschwierigkeiten zeigte (pag. 1035 f.). In der 9. Klasse erfolgte eine IV-Abklärung. Beim Beschuldigten wurde im Rahmen einer testpsychologischen Abklärung ein IQ zwischen 72 und 80 ermittelt und eine schwere Lernbehinderung attestiert (pag.