Es sei mehr als fraglich, wie sich die Situation in Freiheit und ohne engmaschige Betreuung gestalten werde. Einsicht und Reue seien eher oberflächlich und mit Blick auf die heutigen Aussagen des Beschuldigten wenig überzeugend. Seine Entwicklung und die Therapie im Vollzug vermöchten nichts an der Interessenabwägung zu ändern (pag. 2148 f.).