Hinzu komme, dass er die Massnahme für junge Erwachsene nicht angetreten habe, was nicht für den Beschuldigten spreche. Dies hätte bei der Interessenabwägung etwas zu seinen Gunsten bewirken können. Zwar mache er eine Therapie, und es lasse sich eine positive Beeinflussbarkeit feststellen. Wie erfolgreich die Therapie effektiv sei, müsse sich aber noch zeigen. Denn es sei unklar, ob sich der Beschuldigte vom kriminogenen Milieu fernhalten werde. Es sei mehr als fraglich, wie sich die Situation in Freiheit und ohne engmaschige Betreuung gestalten werde.