Staatsanwältin N.________ brachte ihrerseits für die Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen vor, der Beschuldigte sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen, seine Familie lebe hier und er pflege einen engen Kontakt zu ihnen. Er sei auch sprachlich integriert. Wirtschaftlich sehe es allerdings alles andere als rosig aus. Der Beschuldigte habe es trotz der Unterstützung von Behörden und insbesondere der IV nicht geschafft, eine Lehre zu absolvieren oder längerfristig zu arbeiten. Diesen Umstand einzig mit seiner Persönlichkeitsstörung zu erklären, greife zu kurz. Er sei diesbezüglich unterstützt worden und habe es trotzdem nicht geschafft.