Ein Land, in dem er keine Familie, keine Verwandten und keine Kollegen habe und sich auf niemanden verlassen könne. Eine Integration wäre für Andere schwierig, für den Beschuldigten sei sie unmöglich. Er sei dabei, zu lernen, sich in der Schweiz zu integrieren. In AF.________ (Kontinent) würde es ihn umbringen. Das Interesse des Beschuldigten am Verbleib in der Schweiz sei also hoch und vital. Hinsichtlich des Interessens der Schweiz an der Ausschaffung des Beschuldigten gelte zu berücksichtigen, dass er ein schweres Delikt begangen habe. Vorliegend sei jedoch zu prüfen, ob der Beschuldigte immer noch gefährlich sei und wie hoch die Rückfallgefahr ausfalle.