Andererseits müsse er einen gültigen Aufenthaltsstatus haben, um eine Lehre machen zu können. Es sei dem Beschuldigten ein grosses Anliegen, eine Lehre zu machen, und er sei überzeugt, dass ihm dies gelingen werde, wenn er diesbezüglich auch von der Justiz den Rückhalt erhalte. Auch hinsichtlich der Schulden liege kein sauberes Blatt vor. Aber es laufe eine IV-Anmeldung, damit er auch diese Situation in den Griff bekommen könne. Sein Gesundheitszustand sei grundsätzlich gut und er benötige keine Medikamente. Bezüglich der Augen sei er nicht ganz so optimistisch wie sein Mandant. Er brauche anscheinend eine sehr gute Brille.