Dem Verlaufsbericht betreffend die seit dem 15. Februar 2023 einmal wöchentlich stattfindenden ambulanten Therapie kann entnommen werden, dass die therapeutische Beeinflussbarkeit bezüglich einer störungs- und deliktsorientierten Behandlung als moderat bis gut und die Behandlung aufgrund der positiven Beeinflussbarkeit als zweckmässig eingeschätzt werden. Die Behandlung erfülle ihren Zweck, indem sie mittels Förderung der Nachreifung der Persönlichkeit und der Bewusstmachung von persönlichen und emotionalen Funktionsmustern deliktpräventiv wirke (pag. 2031 f.; vgl. auch pag. 1679; pag. 2040). Entsprechend den Schlussfolgerungen von med. pract.