I.________ zeichnen insgesamt ein positiveres Bild und attestieren dem Beschuldigten eine günstige Entwicklung im Rahmen des vorzeitigen Strafvollzugs. Dem Verlaufsbericht betreffend die seit dem 15. Februar 2023 einmal wöchentlich stattfindenden ambulanten Therapie kann entnommen werden, dass die therapeutische Beeinflussbarkeit bezüglich einer störungs- und deliktsorientierten Behandlung als moderat bis gut und die Behandlung aufgrund der positiven Beeinflussbarkeit als zweckmässig eingeschätzt werden.