Gleiches gelte im Hinblick auf eine mögliche Berufsausbildung, die realistischer Weise maximal eine Anlehre sein werde. Demgegenüber dauere die stationäre Massnahme für junge Erwachsene vier Jahre (ab dem Datum der Anordnung), sodass eineinhalb Jahre länger Zeit bleibe, um dem Beschuldigten eine Berufsbildung zu vermitteln. Auch erscheine das Milieu einer Erwachsenenstrafanstalt nicht geeignet bzw. eher kontraproduktiv, um ihn zu resozialisieren. Es bestehe die Befürchtung, dass er dort mit anderen kriminogenen Einflüssen konfrontiert werde, was für seine Entwicklung nicht förderlich sei.