1196; pag. 1604; pag. 1605). Durch die unreifen Persönlichkeitszüge des Beschuldigten sei bei ihm von einer raschen subjektiven Überforderung in Konfliktsituationen auszugehen (pag. 1204 f.), und er habe bislang nicht gelernt, seine Emotionen und Affekte vor allem in Stress- oder Kon-