Ergänzend zu den gutachterlichen Diagnosen wurde festgehalten, dass in den therapeutischen Gesprächen nicht primär der Eindruck eines intelligenzgeminderten jungen Mannes entstanden sei und sich die in den Begutachtungen benannten Einschränkungen sich in erster Linie im Ausbildungsbereich zeigen dürften. Am 22. April 2024 erfolgte eine neuropsychologische Abklärung zur Frage, welche Einschränkungen auf hirnorganischer Ebene Einfluss auf die Ausbildungsfähigkeit des Beschuldigten haben und welches Setting eine Ausbildung ermöglichen könnte.