Gemäss der Stellungnahme der AB.________(Klinik) vom 10. Mai 2024 wurde – aufgrund der Diskrepanz zwischen dem Eindruck in den therapeutischen Gesprächen und im Ausbildungsbereich – eine vertiefte neuropsychologische Abklärung durchgeführt. Ergänzend zu den gutachterlichen Diagnosen wurde festgehalten, dass in den therapeutischen Gesprächen nicht primär der Eindruck eines intelligenzgeminderten jungen Mannes entstanden sei und sich die in den Begutachtungen benannten Einschränkungen sich in erster Linie im Ausbildungsbereich zeigen dürften.