Die im psychiatrischen Gutachten vom 10. Dezember 2021 festgestellte Persönlichkeitsakzentuierung mit überwiegend unreifen Zügen (ICD-10 Z73.1) und einer unterdurchschnittlich kognitiven Leistungsfähigkeit bzw. einer Lernbehinderung (pag. 1196) präzisierte der Gutachter in der ergänzenden forensisch-psychiatrischen Stellungnahme vom 22. September 2022 und führte aus, dass tatzeitaktuell eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung vorgelegen habe und das Ausmass dieser Störung als erheblich eingeordnet werden könne. Den Grund für die Präzisierung legte med. pract.