18. Oberinstanzliche Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte gab im Rahmen der Berufungsverhandlung an, im vorzeitigen Strafvollzug laufe es eigentlich sehr gut. Er habe sich eingelebt, arbeite, gehe regelmässig in die Therapie und mache etwas Sport (pag. 2134 Z. 36 f.). Danach gefragt, was er über die von der Vorinstanz angeordnete Massnahme für junge Erwachsene denke, gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er bereits vor erster Instanz gesagt habe, in ein Massnahmenzentrum zu gehen, sei nichts für ihn. Er sei schon drei Jahre im Gefängnis und habe sich an den Gefängnisalltag gewöhnt.