Positiv könne auch die Unterstützung des Beschuldigten durch seine Familie bewertet werden. Handkehrum müsse bedacht werden, dass im Hinblick auf die Legalprognose nach einer allfälligen Entlassung aus der Haft einer guten Anpassung an den engen und kontrollierten Rahmen des Strafvollzugs nicht zu hohes Gewicht beigemessen werden sollte. In diesem Zusammenhang sei auch die Aussage der aktuellen Therapeutin, wonach der Beschuldigte rasch überschätzt werde, in Erinnerung zu rufen.