Ein zentrales Thema in der Therapie sei der Umgang mit seinen Gefühlen. Betreffend das ihm vorgehaltene Delikt aus dem Jahr 2021 bereue er das damals Vorgefallene sehr. Er wisse, dass er heute Probleme anders lösen könne und sei sich sicher, dass etwas Derartiges nie wieder vorkommen könne. Als Beurteilung hielt med. pract. I.________ fest, aus den Unterlagen und den Angaben des Beschuldigten stelle sich eine gute Anpassung an die Gegebenheiten des Strafvollzugs und aus den Therapieberichten eine therapeutische Beeinflussbarkeit dar.