um Bewilligung von Ausgängen und Urlauben inkl. deren Anhänge (pag. 1895 ff.; pag. 1972 ff.; pag. 2104 ff.), der Führungsbericht vom 7. Mai 2024 samt Bericht über die dem Beschuldigten gewährten Urlaube (pag. 2014 ff.), die Stellungnahme der AB.________ (Klinik) vom 10. Mai 2024 (pag. 2029 ff.) und der Therapieverlaufsbericht der AB.________(Klinik) vom 22. Januar 2024 (pag. 2038 ff.). Auf eine einleitende Zusammenfassung der genannten Beweismittel wird verzichtet. Diese werden – soweit relevant – im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen aufgegriffen.