Er befand sich damit während 538 Tagen (2. Juni 2021 bis 21. November 2022) in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft, die im vollen Umfang von 538 Tagen anzurechnen ist. Ausserdem ist festzustellen, dass der Beschuldigte die Strafe am 22. November 2022 vorzeitig angetreten hat. 14. Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist nach dem Gesagten zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren zu verurteilen. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 538 Tagen ist vollumfänglich an die Freiheitsstrafe anzurechnen und es ist festzustellen, dass die Strafe am 22. November 2022 vorzeitig angetreten wurde. IV. Massnahme