16 11.3 Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte ist ledig, hat keine Kinder (pag. 2135 Z. 45; pag. 2136 Z. 2), keine gesundheitlichen Probleme (pag. 2134 Z. 32) und geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht auszumachen, was neutral zu gewichten ist. 11.4 Fazit Täterkomponenten Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten im Umfang von einem halben Jahr strafmindernd aus. Es resultiert eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. 12. Vollzug Bei dieser Strafhöhe ist die Freiheitsstrafe unbedingt auszusprechen.