Im Juli 2019 sprach die IV die Kosten für eine erstmalige berufliche Ausbildung von August 2019 bis Juli 2021 gut. Infolge begann der Beschuldigte bei der Stiftung U.________ eine Lehre als V.________ (Beruf). Die Probezeit hat er gut überstanden, doch im Januar 2020 teilte der Beschuldigte mit, dass er nicht mehr bereit sei, die Ausbildung weiterzuführen und brach diese ab. Von Februar bis Ende Juni 2020 war er dann im Brückenangebot «W.________» (Motivationssemester) beschäftigt. Seitens der Institution wurden seine Chancen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ohne Unterstützungsmassnahmen als unrealistisch eingeschätzt.