Im Jahre 2011 erfolgte der Umzug der Familie nach E.________(Ortschaft) und ab der 5. Klasse kam er auf Wunsch seiner Mutter in die Realschule, wo er aber massive Lernschwierigkeiten aufwies. Die Lernziele der 7. und 8. Realklasse in Mathematik konnte er nicht erfüllen. Nach der obligatorischen Schulzeit wurde eine IV-Abklärung getätigt. In einer testpsychologischen Abklärung im November 2018 wurde beim Beschuldigten ein IQ zwischen 72 und 80 ermittelt und ihm wurde eine schwere Lernbehinderung attestiert. Im Juli 2019 sprach die IV die Kosten für eine erstmalige berufliche Ausbildung von August 2019 bis Juli 2021 gut.