11. Täterkomponenten 11.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 1824 f., S. 40 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): A.________ ist am ________ (Datum) in Q.________ (Ortschaft) geboren und war bei seiner Mutter, dem aus dem R.________ (Land) stammenden Stiefvater und den 3 (Halb-)Geschwistern in S.________ (Ortschaft) wohnhaft. Zu seiner Mutter pflege er einen sehr guten Kontakt, zu seinem leiblichen Vater hat er keinen Kontakt und will diesen auch nicht. Seine Grossmutter ist verstorben, er hat einen Grossvater der in T.__