Vielmehr holte er dieses auf dem Nachhauseweg, sodass er nicht damit rechnen musste, noch in eine Auseinandersetzung verwickelt zu werden, zumal es sich um rund 4 Uhr morgens und um die Zeit der noch geltenden Pandemierestriktionen handelte. Dem Beweisergebnis folgend ist ausserdem erstellt, dass der Beschuldigte das Messer effektiv für Fotos/Videoclips einsetzen wollte und nicht in der Absicht holte, um jemanden damit zu verletzen. Das Gericht geht damit von einer verminderten Schuldfähigkeit leichten Grades aus, welche eine Strafmilderung von 2 Jahren, also auf insgesamt 7.5 Jahre, nach sich zieht.