8. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung korrekt wiedergegeben (pag. 1820, S. 36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1822 f., S. 38 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. Zum konkreten Vorgehen bei der nachfolgenden Strafzumessung sei ergänzend und teilweise wiederholend nochmals auf das Folgende hingewiesen: