_ nach Eintritt der Rechtskraft oder Vernichtung auf dessen Wunsch hin (Ziff. IV.2.-4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter wurde mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 die Höhe der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt G.________ für das oberinstanzliche Verfahren bestimmt (pag. 1934 f.). Die Kammer hat demnach die Sanktion inkl. Massnahme und Landesverweisung sowie gegebenenfalls die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem zu überprüfen und über die sich daraus ergebenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zu befinden.