zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 538 Tagen (02.06.2021-21.11.2022) Tagen. 2. Es sei festzustellen, dass die Strafe am 22.11.2022 vorzeitig angetreten worden ist. 3. zu einer obligatorischen Landesverweisung von 7.5 Jahren. 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: