Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 1. März 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs, wonach A.________ der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 21.03.2021 an der D.________(Adresse) in E.________(Ortschaft) z.N. von F.________ schuldig erklärt wurde; 2. der Verurteilung von A.________ zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. der Bestimmung der erstinstanzlichen Honorare des amtlichen Verteidigers und des unentgeltlichen Rechtsvertreters; 4. folgender Verfügungen: