3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen folgende Unterlagen zu den Akten genommen: - Strafregisterauszug des Beschuldigten vom 8. Juli 2024 (pag. 2122); - Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt H.________ (nachfolgend: JVA H.________) vom 7. Mai 2024 mit Verweis auf den Bericht vom 24. Dezember 2023 samt Anfragen über Bewilligungen von Urlauben und Ausgängen, die dem Beschuldigten gewährt wurden (pag. 2014 ff.); - ergänzende Berichte der E.________ (Ortschaft) vom 23. Mai 2024 (pag.