2. Die beschlagnahmte Waffe, 1 Messer in Hülle, schwarz (Ass. 016), wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 3. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Rucksack, Manchester United, schwarz - 1 Jacke, The North Face, schwarz (Ass. 017)