2. Die Schadenersatzklage des Straf- und Zivilklägers F.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und die Haftungsquote von A.________ auf 100 % festgelegt. Für die vollständige Beurteilung der Forderung wird der Straf- und Zivilkläger F.________ auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. 2 IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.