Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 538 Tagen (02.06.2021-21.11.2022) werden im Umfang von 538 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 22.11.2022 vorzeitig angetreten worden ist. A.________ wird in eine Einrichtung für junge Erwachsene eingewiesen. Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus. 2. Zu einer obligatorischen Landesverweisung von 7.5 Jahren.