1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 8. Oktober 2020 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID) und beantragte primär seine sofortige bedingte Entlassung (amtliche Akten 2020.SIDGS.760, pag. 17 ff.). 1.3 Am 23. Oktober 2020 wurde der Beschwerdeführer von der Schweiz nach Nordmazedonien ausgeschafft (amtliche Akten 2020.SIDGS.760, pag. 25). 1.4 Mit Entscheid vom 28. Januar 2021 schrieb die SID das Beschwerdeverfahren ab, soweit der Beschwerdeführer seine sofortige bedingte Entlassung beantragte.